Allgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines:
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, liegen unseren Verkaufsabschlüssen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Finanzierung durch Dritte erfolgt.
Angebote:
Alle von uns unterbreiteten Angebote sind freibleibend, sie erhalten erst bindende Wirkung durch die Auftragsbestätigung.
Bei gebrauchten Maschinen wird Zwischenverkauf vorbehalten. Texte, Abbildungen und Preise in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. Berichtigungsmöglichkeiten bei Irrtümern behalten wir uns vor.
Auftragsbestätigung:
Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ergeben sich in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung erhebliche Verschlechterungen in der Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Käufers, behalten wir uns vor, nach unserer Wahl Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Preis:
Sofern nicht im Auftrag und in der Bestätigung ein übereinstimmender Festpreis vereinbart wurde, kommt der am Tage der Lieferung als maßgeblich anzusehende handelsübliche Verkaufspreis zur Berechung.
Lieferumfang – Lieferzeit – Verpackung:
Der Umfang der Lieferung ist in der Auftragsbestätigung anzugeben. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechung des Bestellers. Die Lieferung erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – ab Werk. Rollgeld am Empfangsort geht zu Lasten des Empfängers. Die Versandart bleibt uns überlassen. Bei verlangten Eil- oder Expresslieferungen werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend. Die genannten Lieferfristen sind keine Fixtermine. Die Lieferzeit gilt ab Werk. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb als auch bei unseren Lieferanten, insbesondere alle Fälle von höherer Gewalt (z.B. Streiks, Aussperrung, Unfälle, Versagen von Verkehrsmitteln) sowie Arbeitskräfte- und Materialmangel, Lieferverzug aus konstruktiven und technischen Gründen befreien uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung der Liefertermine und Preise. Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur dann möglich, wenn zuvor eine angemessene Nachfrist zur Lieferung eingeräumt wurde.
Ziel und Zahlung:
Falls nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Miete oder Leihgebühr und reine Dienstleitungen sind immer ohne Ziel und ohne Skontoabzug zahlbar. Reparaturen gelten als Handwerksrechnungen, sie sind somit sofort rein netto Kasse zahlbar. Im Exportgeschäft hat die Bezahlung unserer Rechnungen grundsätzlich ohne Abzug zu erfolgen. Regulierungen mit Wechseln bedürfen unserer vorhergehenden Zustimmung. Wechsel oder Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wir behalten uns vor, Wechsel jederzeit zurückzugeben. Diskont zu unseren Banksätzen zu Lasten des Zahlenden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen; bei Konkursen, Zwangsvergleichen oder im Falle einer Klage entfällt jeglicher eingeräumter Nachlass.
Das Zurückhalten von Zahlungen oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen.
Kaufgegenstände sind bis zur endgültigen Bezahlung auf Kosten des Käufers zu versichern.
Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer unser verfügbares Eigentum. Der Käufer darf die Ware bis zur völligen Bezahlung weder veräußern noch verpfänden, vermieten oder verleihen und haftet für den Verlust und alle Schäden der Ware, auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Wird die Ware dem Käufer von dritter Seite gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch genommen, so hat er uns hiervon sofort Anzeige zu machen. Etwaige hierdurch entstehende Interventionskosten trägt der Käufer.
Beanstandungen:
Beanstandungen müssen sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung muss unter Beifügung eines bahnamtlichen oder postalischen Protokolls Schadenersatz beantragt werden.
Garantieverpflichtung, Garantieausübung und Mängelhaftung:
Die Garantie wird von uns im handelsüblichen Rahmen (gemäß VDMA) erfüllt. Normalerweise beträgt die Garantiezeit ½ Jahr. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Käufer oder von dritter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen werden oder Ersatz durch Verwendung ungeeigneter Fremdmaterialien entstehen.
Ansprüche auf Umtausch, Wandlung, Minderung, Kündigung oder auf Ersatz von Schäden und weitergehende Haftungen, auch von solchen, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird jedoch nicht unsere Pflicht auf unentgeltliche Nachbesserung des Kaufgegenstandes bzw. unser Recht auf Ersatzlieferung.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen zum Einbau von Ersatzteilen sowie zur evtl. Ersatzlieferung hat der Käufer uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gewährleitungsarbeiten, die auf Wunsch des Käufers nicht während der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können, werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung. Unsere Mängelhaftung und Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.
Sonderbedingungen:
Andere als die vorstehenden Bedingungen bzw. auch besondere Preis-, Lieferungs- oder Zahlungsvorschriften bei Auftragserteilung an uns haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das Bezirksgericht Korneuburg. Es gilt österreichisches Recht.